●
TÜV-Gutachten
● Ausnahmegenehmigung gem. §70
Abs.1 StVZO
● Ausnahmegenehmigungen gem.
§46 Abs.1 Nr.5 und Nr.2 StVO
● Erlaubnis-Beantragungen
gem. §29 Abs. 3 StVO
● Dauergenehmigungen, Genehmigungen
Land und Kreis
● Internationale
Ausnahmegenehmigungen
● Polizeianmeldung,
verkehrsrechtliche Anordnung
● kurze Antwortzeiten |
|
Wir
erledigen für Sie die komplette
Genehmigungsbeantragung genau auf
Ihre Transporte zugeschnitten. Ob es
sich um die Genehmigung nach § 29,
46, 70 oder Ausnahmegenehmigung,
Dauergenehmigung oder Erlaubnis,
national oder international handelt,
sorgen wir für eine optimale
Durchführung Ihres Vorhabens.
Aufgrund der guten Zusammenarbeit
mit den Behörden, können wir Ihren
Antrag ohne Verzögerungen
bearbeiten. Dabei beachten wir
Dauerfristverlängerungen und
besorgen die nötigen TÜV-Gutachten
sowie alle weiteren notwendigen
Unterlagen.
zurück zu Leistungen
|