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Genehmigungsservice - Borgs&Schwarz

Genehmigungsservice



●  TÜV-Gutachten
●  Ausnahmegenehmigung gem. §70 Abs.1 StVZO
●  Ausnahmegenehmigungen gem. §46 Abs.1 Nr.5 und Nr.2 StVO
●  Erlaubnis-Beantragungen gem. §29 Abs. 3 StVO
●  Dauergenehmigungen, Genehmigungen Land und Kreis
●  Internationale Ausnahmegenehmigungen
●  Polizeianmeldung, verkehrsrechtliche Anordnung
●  kurze Antwortzeiten
Wir erledigen für Sie die komplette Genehmigungsbeantragung genau auf Ihre Transporte zugeschnitten. Ob es sich um die Genehmigung nach § 29, 46, 70 oder Ausnahmegenehmigung, Dauergenehmigung oder Erlaubnis, national oder international handelt, sorgen wir für eine optimale Durchführung Ihres Vorhabens.

Aufgrund der guten Zusammenarbeit mit den Behörden, können wir Ihren Antrag ohne Verzögerungen bearbeiten. Dabei beachten wir Dauerfristverlängerungen und besorgen die nötigen TÜV-Gutachten sowie alle weiteren notwendigen Unterlagen.

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